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jahrgang_2005_ausgabe_03_artikel_01 [2017/02/27 22:09] (aktuell) |
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+ | ===Müllschleusen=== | ||
+ | ====Müllschleusen - Geringere Mullbeseitigungskosten und gerechtere Abrechnung==== | ||
+ | Seit Mitte der 90er Jahre befinden sich verschiedene Müllschleusentechniken auf dem Markt. In vielen Kommunen sind sie punktuell oder flächendenckend, befristet oder auf Dauer zum Einsatz gekommen (z.B. Dresden, Großenhain, Schwerin, Zwickau). Seit 1999 existiert auch in Hamburg-Niendorf eine Müllschleusenanlage, über die 153 in drei- bzw. neunstöckigen Gebäuden wohnende Haushalte ihren Mull entsorgen können. Die ursprünglich als Pilot-Projekt gemeinsam von der Hamburger Umweltbehörde, der Stadtreinigung Hamburg und dem Bauverein der Elbgemeinden eG gestartete Anlage befindet sich mittlerweile im problemlosen Dauerbetrieb. Ein empirischer Ergebnisbericht über das Projekt ,,Müllschleuse Hamburg Niendorf" kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass das Restmüllvolumen auf 24 Prozent und die durchschnittlichen Müllgebühren (allerdings ohne die Kosten der Investition und des Betriebs der Müllschleusen) um zwei Drittel gesunken sind. Die eingesetzte Datenübertragung per Funk funktionierte ohne Probleme und die befürchteten Verunreinigungen der Wohnanlage durch Müllkosten-Vermeider kontte nicht festgestellt werden. | ||
+ | Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber mit der zum | ||
+ | 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Betriebskostenverordnung klargestellt, dass die Kosten des Betriebs von Müllerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung umlagefähige Betriebskosten sind. Der Vermieter erhält so einen Ausgleich für den mit dem Betrieb einer Müllschleuse entstehenden Aufwand und die Mieter profitieren trotzdem von geringeren Müllkosten und einer gerechteren Abrechnung. | ||
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