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jahrgang_2009_ausgabe_03_artikel_08 [2017/02/27 22:08] |
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+ | ===Kosten der Sperrmüllentsorgung === | ||
+ | ====Kosten der Sperrmüllentsorgung umlegbar==== | ||
+ | Immer wieder erhitzt die Frage, | ||
+ | ob die Kosten für die Entsorgung | ||
+ | von Sperrmüll als Betriebskosten | ||
+ | umgelegt werden dürfen, die | ||
+ | Gemüter. Aus Sicht vertragstreuer | ||
+ | Mieter verständlich, müssen sie im | ||
+ | Zweifel doch anteilig für Kosten aufkommen, | ||
+ | die von anderen gedankenlosen | ||
+ | Zeitgenossen verursacht | ||
+ | wurden. Aus Vermietersicht wäre | ||
+ | es ebenso unverständlich, wenn er | ||
+ | auf den Kosten sitzen bliebe. In der | ||
+ | Rechtsprechung hat sich deshalb | ||
+ | die Auffassung verfestigt, dass | ||
+ | die Sperrmüllentsorgungskosten | ||
+ | auf die Mieter umgelegt werden | ||
+ | dürfen, wenn sie den Grundsätzen | ||
+ | einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung | ||
+ | entsprechen und mit | ||
+ | gewisser Regelmäßigkeit erforderlich | ||
+ | sind. Dabei hat der Vermieter | ||
+ | zunächst den Verursacher der | ||
+ | ordnungswidrigen Sperrmüllentsorgung | ||
+ | zu ermitteln. Waren diese | ||
+ | Ermittlungen erfolglos, dürfen die | ||
+ | Kosten der Sperrmüllbeseitigung | ||
+ | auf alle Mieter der betroffenen | ||
+ | Wohnanlage umgelegt werden. Parallel | ||
+ | dazu sollte durch Rundschreiben, | ||
+ | Aushänge oder Ähnlichem | ||
+ | die Einhaltung der Hausordnung | ||
+ | angemahnt werden. Zuletzt bestätigt | ||
+ | wurde diese Auffassung vom | ||
+ | Landgericht Itzehoe (Urteil vom 24. | ||
+ | April 2009 9 S 108/08; WM 2009.inhalt |